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   BVerwG, 16.12.1958 - VII B 41.58   

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BVerwG, 16.12.1958 - VII B 41.58 (https://dejure.org/1958,995)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1958 - VII B 41.58 (https://dejure.org/1958,995)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1958 - VII B 41.58 (https://dejure.org/1958,995)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 448
  • MDR 1959, 333
  • DVBl 1959, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 04.06.1976 - I A 181.76

    Klage auf Erteilung von verweigerten Aussagegenehmigungen für Polizeibeamte sowie

    Da die Entschließung der Strafverfolgungsbehörde, wegen des besonderen öffentlichen Interesses Klage zu erheben, rechtliche Wirkung erst in der Anklage äußere, wurde der Verwaltungsrechtsweg in einer späteren Entscheidung insoweit ebenso verneint (NJW 59, 448 f.) wie bei der Frage eines staatsanwaltschaftlichen Auskunftsersuchens gemäß § 96 StPO (BVerwGE 8, 324 ff. [BVerwG 29.05.1959 - VII C 12.58]; zur Rechtsprechung des BVerwG sh. Witten, a.a.O.).

    Die Frage der Justitiabilität fällt in die Entscheidungskompetenz des an sich zuständigen Richters (vgl. BVerwG, NJW 59, 448 f.; BVerwG, NJW 76, 305 ff.).

  • KG, 07.02.1986 - 1 VA 2/84

    Nichtigkeit; Ehe; Klage; Staatsanwalt; Ehenichtigkeitsklage; Anspruch

    BVerwG NJW 1959, 448), oder ob es sich lediglich um eine schlicht hoheitliche Tätigkeit des Staatsanwalts handelt.
  • VG München, 18.04.2011 - M 17 K 11.141

    Verweisung; Untätigkeit der Staatsanwaltschaft

    Strafprozessuale Entscheidungen der Staatsanwaltschaft können daher nicht von den Verwaltungsgerichten geprüft werden (BVerwG NJW 1959, 448; VG Augsburg vom 9.2.2009, Au 5 E 09.135, juris).
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